Tarifausschuss der DVG Niedersachsen Zweck und Aufgabe der DVG Niedersachsen: „Zur Wahrung der kollektiven Interessen des Tarifpersonals schließt die DVG Niedersachsen unter verbindlicher Anerkennung des geltenden Tarif- und Schlichtungsrechtes sowie unter Anwendung der rechtlich zulässigen Mittel des Arbeitskampfes nach Maßgabe der Arbeitskampfordnung Tarifverträge ab" (§ 2 Satzung der DVG Niedersachsen). Der Tarifausschuss beschließt über arbeits- und tarifrechtliche Fragen. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: Aufstellungen von Forderungen zu den jeweiligen Tarifverhandlungen, Vorbereitung, Durchführung und Beendigung von Arbeitskampfmaßnahmen.
Der Tarifausschuss der DVG Niedersachsen hat sich im Oktober 2010 neu konstituiert. Als Vorsitzenden wurde Kollegin Tanja Haake wiedergewählt und zum Stellvertreter wählte das Gremium Kollege Wilfried Schröder aus Sulingen. In der nachfolgenden Sitzung gab der Tarifausschuss der Arbeitskampfordnung der DVG Niedersachsen den letzten Schliff. Sie konnte nun in ihre Endfassung gebracht werden, da die Arbeitskampfordnung der DVG BUND in der Sitzung am 02.10.2010 vom Bundeshauptvorstand beschlossen worden ist. Die Arbeitskampfordnung der DVG Niedersachsen wird vorbehaltlich des Beschlusses des Landeshauptvorstandes am 11.02.2011 zur Anwendung an die Untergliederungen weitergegeben und liegt dort für Sie bereit. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte gerne an Ihren neuen Tarifausschuss! 
Mitglieder des Tarifausschusses und ihre Ansprechpartner/-innen in tariflichen Fragen: |